Die Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. bezweckt als gemeinnützige Einrichtung die Weiterentwicklung des Fachgebietes Perfusiologie durch die Förderung der Ausbildung, Fortbildung, Wissenschaft und Forschung.
Als gemeinnützige Einrichtung ist sie von der Umsatzsteuer befreit (§ 51 Abgabenordnung). Zur Wahrung der Gemeinnützigkeit müssen die zur Verfügung stehenden Mittel angemessen und satzungsgemäß verwendet werden. Unangemessene Aufwendungen können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.
Die Gesellschaft hat ein Interesse an Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein. Entsprechend werden Kurzstreckenflüge nur noch dann erstattet, wenn absolut keine andere Reisemöglichkeit besteht. Außerdem wird gebeten, Fahrgemeinschaften zu bilden.
Diese Reisekostenrichtlinie gilt für alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Perfusiologie und Technischen Medizin e.V. sowie für natürliche Personen ohne Mitgliedschaft, die durch den DGPTM-Vorstand legitimiert wurden, besondere Aufgaben für die Fachgesellschaft zu übernehmen.
Die DGPTM e.V. erstattet Reisekosten, die durch die Erledigung satzungsgemäßer Aufgaben der Fachgesellschaft entstehen. Dazu zählen insbesondere:
Reisekosten für Arbeitsgruppentreffen oder sonstige Sitzungen werden nur in Ausnahmefällen erstattet und müssen mindestens 4 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden.
Der Reisekostenantrag muss folgende Angaben enthalten:
Dem Antrag sind die Originalbelege und Quittungen beizufügen. Diese verbleiben im Besitz der DGPTM e.V. und werden frühestens nach 10 Jahren vernichtet.
Die Genehmigung der Reisekostenerstattung obliegt in erster Instanz dem Schatzmeister oder der Geschäftsstelle der DGPTM. Bei Ablehnung entscheidet der Vorstand in zweiter Instanz. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.
Die Reisekostenrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist unbefristet gültig. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
Leipzig, 01.01.2025
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