Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. (DGPTM)  

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an den angebotenen Veranstaltungen (z. B. Workshops, Seminare, Kurse etc.) und dem Veranstalter (DGPTM e.V.). 

  1. Anmeldung und Vertragsschluss 
  1. Interessierte melden sich ausschließlich über das auf der Website des Veranstalters (fokuskardiotechnik.de, fokusperfusion.de oder perfusionsakademie.de) zur Verfügung gestellte Online-Anmeldetool für die Veranstaltung verbindlich an. 
  1. Vertragspartner des Veranstalters ist der Anmelder, i.d.R. der angemeldete Teilnehmer. Erst mit Zugang der Anmeldebestätigung gilt der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung als geschlossen.  
  1. Die Anmeldung muss für jeden Teilnehmer gesondert erfolgenGruppenanmeldungen sind nicht möglich. Die Anmeldungen werden nach dem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Sofern noch Kapazitäten vorhanden sind, erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung via E-Mail. Im Falle der Überbuchung wird der Vertragspartner unverzüglich informiert und über die Möglichkeit informiert, sich auf eine Warteliste einzutragen.  

 

  1. Teilnahmegebühren, Leistungsumfang, Rechnungsstellung 
  1. Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung, Betreuung und Administration. Um zu der Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen alle Veranstaltungsteile besucht werden. Auch die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und eines Zertifikats (nach erfolgreicher Prüfung) ist eingeschlossen. Tagungsgetränke und Mittagessen sind von der Teilnahmegebühr umfasst, wenn dies bei der jeweiligen Veranstaltung als Leistungsbestandteil im Buchungsprozess gesondert aufgeführt wird. 
  1. Sofern auf die Leistung gesetzliche MwSt. anfällt, sind die Beträge inkl. MwSt. ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung. 
  1. Sollten Sie bis ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen: 

 

Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. (DGPTM) 

Rödelstraße 13, 04229 Leipzig 

Tel: 0341/23805268 

E-Mail: geschaeftsstelle@dgptm.de 

 

  1. Fortbildungspunkte 
  1. Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der zuständigen Ärztekammer und dem European Board of Cardiovascular Perfusion als Fortbildungsveranstaltung an. Ob und in welchem Umfang Fortbildungspunkte für die konkret gebuchte Veranstaltung gewährt werden, liegt in der Entscheidungshoheit dieser Institutionen. Der Veranstalter wird auf der Veranstaltungswebsite darüber informieren. Die Gewährung, die teilweise Gewährung oder die Nichtgewährung von Fortbildungspunkten begründen keine Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter.  

 

  1. Durchführung der Veranstaltung; Änderungen/Kündigung durch den Veranstalter 
  1. Die Veranstaltung wird von qualifizierten Personen vorbereitet und durchgeführt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und/oder des Veranstaltungsinhalts übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung. 
  1. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung oder Teile davon (Workshops, Seminare, Kurse etc.) zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. 
  1. Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, bei Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt (dazu § 10), abgesagt werden. 
  1. Über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sowie über die Absage der Veranstaltung werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informiert. 
  1. Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter Referenten. Bei Ausfall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten.  
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung (§ 1 Absatz 2) aus wichtigem vom Vertragspartner oder vom Teilnehmer zu vertretendem Grund zu kündigen.  

 

  1. Maßnahmen zum Infektions-, und Gesundheitsschutz, Hygienevorgaben 

Sofern der Veranstalter und die Teilnehmer durch behördliche Anordnungen zur Einhaltung von Maßnahmen zum Infektions-, und/oder Gesundheitsschutz (z.B. Maskenschutz, feste Sitzplatzzuordnung, Beibringung des Nachweises eines negativen Testergebnisses, des vollständigen Impfschutzes und/oder einer überstandenen Erkrankung) verpflichtet sind, werden diese den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Einhaltung der am/an den Veranstaltungstag/-en jeweils lokal geltenden Regelungen zu. Ein Sonderrecht zur Stornierung aufgrund solcher Regelungen besteht nicht. 

  1. Stornierung/ Rücktritt durch den Teilnehmer 
  1. Mit Erhalt der Bestätigungs-E-Mail nach § 1 Absatz 2 ist die Anmeldung zu oben genannter Veranstaltung verbindlich. Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr, jedoch nicht mehr als 35,00 EUR und Rückerstattung darüberhinausgehender, bereits gezahlter Teilnahmegebühren möglich, danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.  
  1. Im Falle einer Stornierung nach Abs. 1 kann die Anmeldung bis zum Ablauf des drittletzten Werktages vor dem Beginn der Veranstaltung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden, wenn dieser in den bestehenden Vertrag eintritt. Dazu ist eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers innerhalb der vorgenannten Frist erforderlich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr, jedoch nicht mehr als 70,00 EUR in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer benennen; sofern der Veranstalter eine Warteliste führt, werden freiwerdende Plätze jedoch vorrangig an die dort aufgeführten Interessenten vergeben. Ein Anspruch darauf, dass der Veranstalter eine Warteliste führt, besteht nicht. 
  1. Die Stornierung nach Absatz 1 und gegebenenfalls die Übertragung nach Absatz 2 sind nur wirksam, wenn die vollständigen Erklärungen schriftlich per Post oder per E-Mail innerhalb der vorgenannten Frist bei der Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V. (DGfK), Rödelstraße 13, 04229 Leipzig, Tel: 0341/23805268, E-Mail: geschaeftsstelle@dgfkt.de, eingehen. 

 

  1. Datenschutz 
  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben werden. 
  1. Auf Anordnung öffentlicher Behörden können personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung des Teilnehmers an diese weitergegeben werden. 
  1. Mit der Anmeldung willigt der registrierte Teilnehmer ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten zur Übermittlung seiner Zertifizierungspunkte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) an die jeweils zuständige LÄK nutzt. 
  1. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://fokuskardiotechnik.de/datenschutzerklaerung/ bzw. www.perfusionsakademie.de 
  1. Für Rückfragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Veranstalter unter 

Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. 

Herrn Sebastian Melzer 

Rödelstraße 13 

01229 Leipzig – Deutschland 

Telefon: 0341 – 2380 5268 

E-Mail: geschaeftsstelle@dgptm.de 

 

  1. Bild- und / oder Tonaufnahmen 
  1. Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. 
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram, eigene Webseite und Kanäle) zu veröffentlichen. 
  1. Der Veranstalter wird darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte eines Teilnehmers bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nicht verletzt werden. 
  1. Dem Teilnehmer ist die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahme der Veranstaltung oder Teilen davon (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen von Vorträgen) nicht gestattet. 

 

  1. Veranstaltungsmaterial; Urheber- und Nutzungsrechte 
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer zu übermitteln, auf der Website zu der Veranstaltung öffentlich zugänglich zu machen und in Tagungsunterlagen zu der Veranstaltung zu veröffentlichen und zu verbreiten. Einreicher versichern, die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte innezuhaben und stellt den Veranstalter von etwaigen Forderungen Dritter frei. 
  1. An Teilnehmer übermittelte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. 

 

  1. Höhere Gewalt 
  1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, aufgrund dessen es einer Partei unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: (a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können. „Höhere Gewalt“ liegt u.a. vor bei Naturkatastrophen, Krieg, (teilweiser) Betriebszerstörung, Aussperrungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien. 
  1. Beruft sich der Veranstalter berechtigt auf höhere Gewalt, ist dieser ab dem Eintritt des Hindernisses von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeder Haftung auf Schadensersatz oder anderen Ansprüchen wegen Vertragsverletzung befreit. Der Veranstalter wird die Teilnehmer ab Kenntnis von der höheren Gewalt darüber informieren. 

 

  1. Haftung 
  1. Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. 
  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
  1. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und der Teilnehmer auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
  1. Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 
  1. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt. 
  1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind. 
  1. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 
  1. Für verwahrte oder mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

 

  1. Gender-Hinweis 

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechterformen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter, sondern ist als geschlechtsneutral zu verstehen. 

  1. Schlussbestimmungen 
  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke. 
  1. Änderungen dieser Bedingungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 
  1. Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht. 
  1. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme Leipzig. 

 

Stand: Februar 2024 

Das Fachwissensquiz April ’26 ist online!

Das Fachwissensquiz von April ’26 zum Thema „Left Ventricular Assist Device Teil II“ ist online!

Jeden ersten Montag im Monat bietet dir die DGPTM die Gelegenheit, dein Fachwissen auf den Prüfstand zu stellen und aufzufrischen.

Für jedes absolvierte Quiz erhältst du einen halben Punkt zur EBCP-Akkreditierung. Mit regelmäßiger Teilnahme kannst du so bis zu sechs Punkte im Jahr erreichen. Achtung: Hierfür musst Du eingeloggt sein! Den Fortbildungsnachweis findest Du im Mitgliederbereich.

Das DGPTM-Fachquiz ist mehr als nur ein Wissenstest – es ist deine spannende Chance zur Fortbildung.

Viel Freude beim Rätseln!

Das Fachwissensquiz März ’26 ist online!

Das Fachwissensquiz von März ’26 zum Thema „Left Ventricular Assist Device Teil I (Teil 1)“ ist online!

Jeden ersten Montag im Monat bietet dir die DGPTM die Gelegenheit, dein Fachwissen auf den Prüfstand zu stellen und aufzufrischen.

Für jedes absolvierte Quiz erhältst du einen halben Punkt zur EBCP-Akkreditierung. Mit regelmäßiger Teilnahme kannst du so bis zu sechs Punkte im Jahr erreichen. Achtung: Hierfür musst Du eingeloggt sein! Den Fortbildungsnachweis findest Du im Mitgliederbereich.

Das DGPTM-Fachquiz ist mehr als nur ein Wissenstest – es ist deine spannende Chance zur Fortbildung.

Viel Freude beim Rätseln!

Das Fachwissensquiz Februar ’26 ist online!

Das Fachwissensquiz von Februar ’26 zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Perfusiologie (Teil 2)“ ist online!

Jeden ersten Montag im Monat bietet dir die DGPTM die Gelegenheit, dein Fachwissen auf den Prüfstand zu stellen und aufzufrischen.

Für jedes absolvierte Quiz erhältst du einen halben Punkt zur EBCP-Akkreditierung. Mit regelmäßiger Teilnahme kannst du so bis zu sechs Punkte im Jahr erreichen. Achtung: Hierfür musst Du eingeloggt sein! Den Fortbildungsnachweis findest Du im Mitgliederbereich.

Das DGPTM-Fachquiz ist mehr als nur ein Wissenstest – es ist deine spannende Chance zur Fortbildung.

Viel Freude beim Rätseln!

Das Fachwissensquiz Januar ’26 ist online!

Das Fachwissensquiz von Januar ’26 zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Perfusiologie (Teil 1)“ ist online!

Jeden ersten Montag im Monat bietet dir die DGPTM die Gelegenheit, dein Fachwissen auf den Prüfstand zu stellen und aufzufrischen.

Für jedes absolvierte Quiz erhältst du einen halben Punkt zur EBCP-Akkreditierung. Mit regelmäßiger Teilnahme kannst du so bis zu sechs Punkte im Jahr erreichen. Achtung: Hierfür musst Du eingeloggt sein! Den Fortbildungsnachweis findest Du im Mitgliederbereich.

Das DGPTM-Fachquiz ist mehr als nur ein Wissenstest – es ist deine spannende Chance zur Fortbildung.

Viel Freude beim Rätseln!

Bitte im Mitgliederbereich einloggen – es gibt Neuigkeiten für euch

Daten aktualisieren

Im geschützten Mitgliederbereich könnt ihr ab sofort eure persönlichen Angaben prüfen und aktualisieren. Bitte schaut nach, ob Adresse, E-Mail und weitere Kontaktdaten noch stimmen und ergänzt bei Bedarf eure akademischen Titel, damit wir euch künftig korrekt ansprechen können.

Gehaltsumfrage

Außerdem läuft weiterhin unsere Gehaltsumfrage. Eure Teilnahme hilft, ein realistisches Bild der beruflichen Situation in unserer Berufsgruppe zu zeichnen und Argumentationsgrundlagen gegenüber Kliniken, Politik und Öffentlichkeit zu stärken. Die Umfrage ist anonym und in sehr kurzer Zeit erledigt.

EFN-Barcodes herunterladen

Auf Wunsch könnt ihr euch im Mitgliederbereich auch eure persönlichen EFN-Barcodes anzeigen lassen und ausdrucken. So habt ihr sie für Fortbildungen und Zertifikate jederzeit griffbereit.

Wir freuen uns, wenn ihr euch kurz einloggt, eure Daten auf den neuesten Stand bringt und die Angebote im Mitgliederbereich nutzt.

Preisträger Jahrestagung 2025 und Jubilare der DGPTM

Herzlichen Glückwunsch an die Jubilare der DGPTM und an alle, die einen Preis erhalten haben. Ein ebenfalls großer Dank richtet sich an die Sponsoren der Preise.

Eine Übersicht zu den Abstracts der prämierten Arbeiten befindet sich am Ende des Artikels.

 

Tagungspreis 2025 der DGPTM (Sponsor: free life medical GmbH)

Preisträger: Nicola Kwapil, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Nicola Kwapil, Rigobert Schnur (von free life) und PD Dr. Alexander Horke

 

DGTHG-Preis Fokustagung Herz 2025 (Sponsor: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH)

Preisträgerin: Dr. Claudia Arenz, Universitätsklinikum Bonn

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Dr. Claudia Arenz, PD Dr. Alexander Horke und Dr. Stefan Fritz (von Köhler Chemie)

 

Nachwuchsförderpreis der Jungen Foren (Sponsor: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH)

Preisträgerin: Gloria Nulchis, Universitätsklinikum Tübingen

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Gloria Nulchis, PD Dr. Alexander Horke und Dr. Stefan Fritz (von Köhler Chemie)

 

Innovationspreis (Sponsor: Eurosets GmbH Deutschland)

Preisträger: Nicola Kwapil, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Nicola Kwapil, Martin Schmidthöfer (von Eurosets), PD Dr. Frank Münch, PD Dr. Alexander Horke

 

Förderpreise (Sponsor: Terumo Deutschland GmbH)

A: bestbewerteter Originalbeitrag

Preisträger: Simon Mayer, Herzzentrum Klinikum Stuttgart

Auf dem Foto von links nach rechts: Dr. Lars Saemann, Simon Mayer und Tilo Barth (von Terumo)

B: beste Erstveröffentlichung

Preisträger: Lukas Fiebig, Hochschule Furtwangen

Auf dem Foto von links nach rechts: Dr. Lars Saemann, Lukas Fiebig und Tilo Barth (von Terumo)

 

Preisträger zum Josef Güttler Stipendium

Preisträger: Jhonathan Torres Mosquera, Universitätsklinikum Magdeburg

Auf dem Foto mit PD Dr. Frank Münch

 

 

Hier die Jubilare aus diesem Jahr, jeweils mit PD Dr. Frank Münch

50 jähriges: Jürgen Witt

40 jähriges: Stefan Kasseckert, Albert Dick

25 jähriges: Olaf Sillmann (Foto anbei), Holger Schulze Schleithoff, Mathias Opitz (Foto anbei), Joachim Naumann (Foto anbei), Frank-Oliver Große (Foto anbei), Markus Fischer, Andreas Behrendt, Johannes Amberger

 

 

Übersicht zu den Abstracts der prämierten Arbeiten

Tagungspreis 2025 der DGPTM

A-168 Kompakter ECMO-Trolley – ein Transportsystem für alle Materialien Nicola Kwapil
(Universitätsmedizin Mainz) (DGPTM)

 

DGTHG-Preis Fokustagung Herz 2025

A-158 Pulmonalklappendilatation bei frühsymptomatischer Fallot-Tetralogie: Erste palliative Maßnahme und Einfluß ballonbedingter Klappeneinrisse auf die chirurgische Strategie Dr. Claudia Arenz (Universitätsklinikum Bonn) (DGTHG)

 

Nachwuchsförderpreis der Jungen Foren

A-174 Über die allometrischen Interaktionen der fraktalen Eigenschaften des kardiovaskulären Gefäßsystems und dem Hagen-Poiseuille’schen Gesetz. Erkenntnisse aus einem mathematischen Modell und der Simulaiton per Computational Fluid Dynamics für Bypässe. Gloria Nulchis
(Universitätsklinikum Tübingen)

 

Innovationspreis

A-167 Kinder ECMO Fahrtrage 2.0 – eine standardisierte Lösung für Deutschland Nicola Kwapil
(Universitätsmedizin Mainz) (DGPTM)

 

 

Credits der Fotos:

DGPTM/Klindtworth

Der „Maschinist“ im Saal. Die Arbeit von Perfusionist:innen (Zeitungsartikel)

Im Operationssaal gibt es eine Berufsgruppe, die nie direkt am OP-Tisch stehen und doch überlebenswichtig in ihrer Tätigkeit sind: die Perfusionist:innen. Während das Operationsteam am Herzen arbeitet, steuern sie die Herz-Lungen-Maschine, überwachen Blutfluss, Sauerstoffsättigung und zahlreiche Laborwerte und sorgen dafür, dass der Körper des Patienten auch dann optimal versorgt bleibt, wenn Herz und Lunge vorübergehend stillstehen. Ihre Arbeit verbindet hochpräzise Medizin mit komplexer Medizintechnik – entscheidend dafür, dass solche Eingriffe überhaupt möglich sind.

Zeitungsartikel Donaukurier Geschichte aus dem OP Saal

Willkommen zur neuen Webseite

Nach über einem ¾ Jahr der Planung, intensiven Meetings, Codierung und Schreibarbeit ist am 13.01.2025 ist unsere neue Website live gegangen und wir sind stolz, hier ein neues Zuhause für unsere Mitglieder geschaffen zu haben. Zukünftig soll sie zur zentralen Plattform des Austauschs in unserer Community werden. Dafür arbeiten wir im Hintergrund an spannenden Erweiterungen.

Ein Highlight wird ein eigener „News“-Bereich sein, der euch stets über aktuelle Entwicklungen rund um Perfusion und technische Medizin informiert. Schaut regelmäßig vorbei und bringt euch ein – wir freuen uns auf eure Anregungen!

Anmeldung

oder
Achtung: Mehrfache Anforderungen beschleunigen die Mailzustellung nicht. Ein Login mit Microsoft funktioniert nur, wenn die Microsoft-Email der hinterlegten E-Mail Adresse entspricht.
Als Mitglied der DGPTM können Sie sich mit der bei uns hinterlegten Mailadresse oder Ihrem Benutzernamen ganz einfach mit einem Einmalpasswort einloggen. Dieses bekommen Sie per Mail geschickt. Sie werden danach direkt in den Internen Bereich geleitet.
Ihr Benutzername besteht aus den ersten beiden Buchstaben Ihres Vornamens und Ihrem Nachname (ä=ae ect).