Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. (DGPTM)
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmern an den angebotenen Veranstaltungen (z. B. Workshops, Seminare, Kurse etc.) und dem Veranstalter (DGPTM e.V.).
- Anmeldung und Vertragsschluss
- Interessierte melden sich ausschließlich über das auf der Website des Veranstalters (fokuskardiotechnik.de, fokusperfusion.de oder perfusionsakademie.de) zur Verfügung gestellte Online-Anmeldetool für die Veranstaltung verbindlich an.
- Vertragspartner des Veranstalters ist der Anmelder, i.d.R. der angemeldete Teilnehmer. Erst mit Zugang der Anmeldebestätigung gilt der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung als geschlossen.
- Die Anmeldung muss für jeden Teilnehmer gesondert erfolgen. Gruppenanmeldungen sind nicht möglich. Die Anmeldungen werden nach dem zeitlichen Eingang berücksichtigt. Sofern noch Kapazitäten vorhanden sind, erhält der Vertragspartner eine Anmeldebestätigung via E-Mail. Im Falle der Überbuchung wird der Vertragspartner unverzüglich informiert und über die Möglichkeit informiert, sich auf eine Warteliste einzutragen.
- Teilnahmegebühren, Leistungsumfang, Rechnungsstellung
- Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung, Betreuung und Administration. Um zu der Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen alle Veranstaltungsteile besucht werden. Auch die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und eines Zertifikats (nach erfolgreicher Prüfung) ist eingeschlossen. Tagungsgetränke und Mittagessen sind von der Teilnahmegebühr umfasst, wenn dies bei der jeweiligen Veranstaltung als Leistungsbestandteil im Buchungsprozess gesondert aufgeführt wird.
- Sofern auf die Leistung gesetzliche MwSt. anfällt, sind die Beträge inkl. MwSt. ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Anmeldebestätigung.
- Sollten Sie bis ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen:
Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V. (DGPTM)
Rödelstraße 13, 04229 Leipzig
Tel: 0341/23805268
E-Mail: geschaeftsstelle@dgptm.de
- Fortbildungspunkte
- Der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der zuständigen Ärztekammer und dem European Board of Cardiovascular Perfusion als Fortbildungsveranstaltung an. Ob und in welchem Umfang Fortbildungspunkte für die konkret gebuchte Veranstaltung gewährt werden, liegt in der Entscheidungshoheit dieser Institutionen. Der Veranstalter wird auf der Veranstaltungswebsite darüber informieren. Die Gewährung, die teilweise Gewährung oder die Nichtgewährung von Fortbildungspunkten begründen keine Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter.
- Durchführung der Veranstaltung; Änderungen/Kündigung durch den Veranstalter
- Die Veranstaltung wird von qualifizierten Personen vorbereitet und durchgeführt. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und/oder des Veranstaltungsinhalts übernimmt der Veranstalter keine Gewähr. Ferner übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an der Veranstaltung.
- Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung oder Teile davon (Workshops, Seminare, Kurse etc.) zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern.
- Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, bei Schließung des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt (dazu § 10), abgesagt werden.
- Über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sowie über die Absage der Veranstaltung werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich informiert.
- Der Veranstalter haftet weiterhin nicht für die Präsenz angekündigter Referenten. Bei Ausfall steht dem Teilnehmer kein Schadensersatzanspruch gleich welcher Art zu. Der Veranstalter wird sich bemühen durch adäquaten Ersatz Abhilfe zu leisten.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung (§ 1 Absatz 2) aus wichtigem vom Vertragspartner oder vom Teilnehmer zu vertretendem Grund zu kündigen.
- Maßnahmen zum Infektions-, und Gesundheitsschutz, Hygienevorgaben
Sofern der Veranstalter und die Teilnehmer durch behördliche Anordnungen zur Einhaltung von Maßnahmen zum Infektions-, und/oder Gesundheitsschutz (z.B. Maskenschutz, feste Sitzplatzzuordnung, Beibringung des Nachweises eines negativen Testergebnisses, des vollständigen Impfschutzes und/oder einer überstandenen Erkrankung) verpflichtet sind, werden diese den Teilnehmern vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Einhaltung der am/an den Veranstaltungstag/-en jeweils lokal geltenden Regelungen zu. Ein Sonderrecht zur Stornierung aufgrund solcher Regelungen besteht nicht.
- Stornierung/ Rücktritt durch den Teilnehmer
- Mit Erhalt der Bestätigungs-E-Mail nach § 1 Absatz 2 ist die Anmeldung zu oben genannter Veranstaltung verbindlich. Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr, jedoch nicht mehr als 35,00 EUR und Rückerstattung darüberhinausgehender, bereits gezahlter Teilnahmegebühren möglich, danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
- Im Falle einer Stornierung nach Abs. 1 kann die Anmeldung bis zum Ablauf des drittletzten Werktages vor dem Beginn der Veranstaltung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden, wenn dieser in den bestehenden Vertrag eintritt. Dazu ist eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers innerhalb der vorgenannten Frist erforderlich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr, jedoch nicht mehr als 70,00 EUR in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer benennen; sofern der Veranstalter eine Warteliste führt, werden freiwerdende Plätze jedoch vorrangig an die dort aufgeführten Interessenten vergeben. Ein Anspruch darauf, dass der Veranstalter eine Warteliste führt, besteht nicht.
- Die Stornierung nach Absatz 1 und gegebenenfalls die Übertragung nach Absatz 2 sind nur wirksam, wenn die vollständigen Erklärungen schriftlich per Post oder per E-Mail innerhalb der vorgenannten Frist bei der Deutsche Gesellschaft für Kardiotechnik e.V. (DGfK), Rödelstraße 13, 04229 Leipzig, Tel: 0341/23805268, E-Mail: geschaeftsstelle@dgfkt.de, eingehen.
- Datenschutz
- Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben werden.
- Auf Anordnung öffentlicher Behörden können personenbezogene Daten auch ohne Zustimmung des Teilnehmers an diese weitergegeben werden.
- Mit der Anmeldung willigt der registrierte Teilnehmer ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten zur Übermittlung seiner Zertifizierungspunkte über den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) an die jeweils zuständige LÄK nutzt.
- Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://fokuskardiotechnik.de/datenschutzerklaerung/ bzw. www.perfusionsakademie.de
- Für Rückfragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Veranstalter unter
Deutsche Gesellschaft für Perfusiologie und Technische Medizin e.V.
Herrn Sebastian Melzer
Rödelstraße 13
01229 Leipzig – Deutschland
Telefon: 0341 – 2380 5268
E-Mail: geschaeftsstelle@dgptm.de
- Bild- und / oder Tonaufnahmen
- Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram, eigene Webseite und Kanäle) zu veröffentlichen.
- Der Veranstalter wird darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte eines Teilnehmers bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nicht verletzt werden.
- Dem Teilnehmer ist die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahme der Veranstaltung oder Teilen davon (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen von Vorträgen) nicht gestattet.
- Veranstaltungsmaterial; Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Veranstalter ist berechtigt, eingereichte Beiträge im Rahmen der Veranstaltung an die Teilnehmer zu übermitteln, auf der Website zu der Veranstaltung öffentlich zugänglich zu machen und in Tagungsunterlagen zu der Veranstaltung zu veröffentlichen und zu verbreiten. Einreicher versichern, die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte innezuhaben und stellt den Veranstalter von etwaigen Forderungen Dritter frei.
- An Teilnehmer übermittelte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet.
- Höhere Gewalt
- „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, aufgrund dessen es einer Partei unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist: (a) dass ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) dass es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) dass die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünftigerweise hätten vermieden oder überwunden werden können. „Höhere Gewalt“ liegt u.a. vor bei Naturkatastrophen, Krieg, (teilweiser) Betriebszerstörung, Aussperrungen, Streiks, Epidemien oder Pandemien.
- Beruft sich der Veranstalter berechtigt auf höhere Gewalt, ist dieser ab dem Eintritt des Hindernisses von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen sowie von jeder Haftung auf Schadensersatz oder anderen Ansprüchen wegen Vertragsverletzung befreit. Der Veranstalter wird die Teilnehmer ab Kenntnis von der höheren Gewalt darüber informieren.
- Haftung
- Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für die Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (sogenannte Kardinalpflicht). Eine Kardinalpflicht liegt vor, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und der Teilnehmer auf die Einhaltung dieser Pflicht regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehend genannte Regelung gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.
- Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Für verwahrte oder mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Gender-Hinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechterformen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter, sondern ist als geschlechtsneutral zu verstehen.
- Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
- Änderungen dieser Bedingungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen gilt deutsches Recht.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme Leipzig.
Stand: Februar 2024







