Arbeitsaufnahme innerhalb von 30 Minuten – Rufdienst oder Bereitschaftsdienst?

Hauptautor:in

Dr. iur. Torsten NöllingRechtsanwaltFachanwalt für MedizinrechtRödelstraße 1304229 Leipzig, DeutschlandE-Mail: Post@RA-Noelling.de

Immer wieder sind die Arbeitsgerichte berufen, Streitfragen rund um die Anordnung von Rufdienst und Bereitschaftsdienst zu entscheiden. Dabei ist zwischen der arbeitszeitrechtlichen Frage, wann Rufdienst und wann Bereitschaftsdienst angeordnet werden darf, einerseits, und der tarifrechtlichen Frage, wie der jeweilige Dienst zu vergüten ist, andererseits, zu unterscheiden [1].

Während Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gilt, werden die Zeiten der Rufbereitschaft, in denen keine Aktivierung vorliegt, als Ruhezeit gewertet. Zeiten der Aktivierung hingegen sind Arbeitszeit. Die Abgrenzung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft wird in der Rechtsprechung zuvorderst an der Frage entschieden, ob der Arbeitnehmer in der Wahl seines Aufenthaltsortes frei ist, oder ob die Zeitvorgabe so knapp ist, dass er faktisch gezwungen ist, sich am Arbeitsort oder in unmittelbarer Umgebung aufzuhalten.

Wo genau die Grenze liegt, bei der noch von einer freien Wahl des Aufenthaltsortes ausgegangen wird, ist nicht gesetzlich bestimmt. Die Gerichte haben in der Vergangenheit einen Zeitraum von 20-30 Minuten als ausreichend angesehen. Wichtig ist, dass innerhalb dieser Zeit nicht nur die Wegstrecke zurückzulegen ist, sondern auch gegebenenfalls erforderliche „Rüstzeiten“ zu berücksichtigen sind, also Zeiten, die der Arbeitnehmer benötigt, um zum Beispiel Arbeitskleidung anzuziehen. Gerade im Krankenhausbetrieb und den zum Beispiel im OP oder auf Intensivstation erforderlichen Anforderungen an Arbeitskleidung und Hygiene kann dies mitunter mehr Zeit in Anspruch nehmen als die reine Wegzeit.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen [2] hat nunmehr entschieden, dass eine Anordnung gegenüber Ärzten, in der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patientenbett verfügbar

zu sein, unwirksam ist. Der klagende Arzt hatte erfolgreich vorgetragen, dass er bei einer Zeitvorgabe von 30 Minuten bis zur Arbeitsaufnahme faktisch gezwungen sei, sich in unmittelbarer Nähe zur Klinik aufzuhalten, da die Wege innerhalb der Klinik, das Anlegen der Arbeitskleidung und die erforderlichen Hygienemaßnahmen bereits einen erheblichen Anteil der zugestandenen 30 Minuten in Anspruch nähmen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat, wie zuvor das Arbeitsgericht Hannover, entschieden, dass eine Vorgabe, nach der Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit „am Patienten“ sein müssen, unzulässig ist, da die Zeitspanne, die der Arbeitnehmer innerhalb der Klinik zurücklegen muss, nicht in seiner Sphäre liege.

Vor dem Hintergrund der Zeitvorgaben in den Vorgaben des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V, wonach entsprechend qualifizierte Ärzte innerhalb von 30 Minuten am Patientenbett anwesend sein müssen, hat dieses Urteil erhebliche Sprengkraft. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der MDK im Rahmen seiner regelmäßigen Prüfungen (LOPS-Richtlinie) die Einhaltung dieser Strukturvorgaben überwacht und bei Nichterfüllung die Vergütung gestrichen wird.

Die vom Landesarbeitsgericht zugelassene und zum Bundesarbeitsgericht eingelegte Revision [3] ist unterdessen zurückgenommen worden. Seit dem 07.05.2026 ist das Urteil des Landesarbeitsgericht Niedersachsen damit rechtskräftig. Die Auswirkungen des Urteils auf die Dienstplanung im Krankenhaus, insbesondere auch für Perfusionist:innen, sind nicht zu unterschätzen. Unter Berücksichtigung der „Rüstzeiten“ dürfte eine Rufbereitschaft nur noch selten Fällen arbeitszeitrechtskonform möglich sein.

Rechtsanwalt Dr. iur. Torsten Nölling

Literatur

  1. siehe hierzu Nölling T, Tarifwidrige Anordnung von Rufbereitschaft: Folgen für die Vergütung. Kardiotechnik, 2022(3): 110-111.
  2. Urt. v. 17.12.2025 – 8 SLa 502/25, vorgehend ArbG Hannover, Urt. v. 24.04.2025 – Az: 2 Ca 436/24.
  3. BAG – 5 AZR 45/26.

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Preisträger Jahrestagung 2025 und Jubilare der DGPTM

Herzlichen Glückwunsch an die Jubilare der DGPTM und an alle, die einen Preis erhalten haben. Ein ebenfalls großer Dank richtet sich an die Sponsoren der Preise.

Eine Übersicht zu den Abstracts der prämierten Arbeiten befindet sich am Ende des Artikels.

 

Tagungspreis 2025 der DGPTM (Sponsor: free life medical GmbH)

Preisträger: Nicola Kwapil, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Nicola Kwapil, Rigobert Schnur (von free life) und PD Dr. Alexander Horke

 

DGTHG-Preis Fokustagung Herz 2025 (Sponsor: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH)

Preisträgerin: Dr. Claudia Arenz, Universitätsklinikum Bonn

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Dr. Claudia Arenz, PD Dr. Alexander Horke und Dr. Stefan Fritz (von Köhler Chemie)

 

Nachwuchsförderpreis der Jungen Foren (Sponsor: Dr. Franz Köhler Chemie GmbH)

Preisträgerin: Gloria Nulchis, Universitätsklinikum Tübingen

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Gloria Nulchis, PD Dr. Alexander Horke und Dr. Stefan Fritz (von Köhler Chemie)

 

Innovationspreis (Sponsor: Eurosets GmbH Deutschland)

Preisträger: Nicola Kwapil, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Auf dem Foto sind von links nach rechts: Sebastian Tiedge, Nicola Kwapil, Martin Schmidthöfer (von Eurosets), PD Dr. Frank Münch, PD Dr. Alexander Horke

 

Förderpreise (Sponsor: Terumo Deutschland GmbH)

A: bestbewerteter Originalbeitrag

Preisträger: Simon Mayer, Herzzentrum Klinikum Stuttgart

Auf dem Foto von links nach rechts: Dr. Lars Saemann, Simon Mayer und Tilo Barth (von Terumo)

B: beste Erstveröffentlichung

Preisträger: Lukas Fiebig, Hochschule Furtwangen

Auf dem Foto von links nach rechts: Dr. Lars Saemann, Lukas Fiebig und Tilo Barth (von Terumo)

 

Preisträger zum Josef Güttler Stipendium

Preisträger: Jhonathan Torres Mosquera, Universitätsklinikum Magdeburg

Auf dem Foto mit PD Dr. Frank Münch

 

 

Hier die Jubilare aus diesem Jahr, jeweils mit PD Dr. Frank Münch

50 jähriges: Jürgen Witt

40 jähriges: Stefan Kasseckert, Albert Dick

25 jähriges: Olaf Sillmann (Foto anbei), Holger Schulze Schleithoff, Mathias Opitz (Foto anbei), Joachim Naumann (Foto anbei), Frank-Oliver Große (Foto anbei), Markus Fischer, Andreas Behrendt, Johannes Amberger

 

 

Übersicht zu den Abstracts der prämierten Arbeiten

Tagungspreis 2025 der DGPTM

A-168Kompakter ECMO-Trolley – ein Transportsystem für alle MaterialienNicola Kwapil
(Universitätsmedizin Mainz) (DGPTM)

 

DGTHG-Preis Fokustagung Herz 2025

A-158Pulmonalklappendilatation bei frühsymptomatischer Fallot-Tetralogie: Erste palliative Maßnahme und Einfluß ballonbedingter Klappeneinrisse auf die chirurgische StrategieDr. Claudia Arenz (Universitätsklinikum Bonn) (DGTHG)

 

Nachwuchsförderpreis der Jungen Foren

A-174Über die allometrischen Interaktionen der fraktalen Eigenschaften des kardiovaskulären Gefäßsystems und dem Hagen-Poiseuille’schen Gesetz. Erkenntnisse aus einem mathematischen Modell und der Simulaiton per Computational Fluid Dynamics für Bypässe.Gloria Nulchis
(Universitätsklinikum Tübingen)

 

Innovationspreis

A-167Kinder ECMO Fahrtrage 2.0 – eine standardisierte Lösung für DeutschlandNicola Kwapil
(Universitätsmedizin Mainz) (DGPTM)

 

 

Credits der Fotos:

DGPTM/Klindtworth

Der „Maschinist“ im Saal. Die Arbeit von Perfusionist:innen (Zeitungsartikel)

Im Operationssaal gibt es eine Berufsgruppe, die nie direkt am OP-Tisch stehen und doch überlebenswichtig in ihrer Tätigkeit sind: die Perfusionist:innen. Während das Operationsteam am Herzen arbeitet, steuern sie die Herz-Lungen-Maschine, überwachen Blutfluss, Sauerstoffsättigung und zahlreiche Laborwerte und sorgen dafür, dass der Körper des Patienten auch dann optimal versorgt bleibt, wenn Herz und Lunge vorübergehend stillstehen. Ihre Arbeit verbindet hochpräzise Medizin mit komplexer Medizintechnik – entscheidend dafür, dass solche Eingriffe überhaupt möglich sind.

Zeitungsartikel Donaukurier Geschichte aus dem OP Saal

Willkommen zur neuen Webseite

Nach über einem ¾ Jahr der Planung, intensiven Meetings, Codierung und Schreibarbeit ist am 13.01.2025 ist unsere neue Website live gegangen und wir sind stolz, hier ein neues Zuhause für unsere Mitglieder geschaffen zu haben. Zukünftig soll sie zur zentralen Plattform des Austauschs in unserer Community werden. Dafür arbeiten wir im Hintergrund an spannenden Erweiterungen.

Ein Highlight wird ein eigener „News“-Bereich sein, der euch stets über aktuelle Entwicklungen rund um Perfusion und technische Medizin informiert. Schaut regelmäßig vorbei und bringt euch ein – wir freuen uns auf eure Anregungen!

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