Bis zum Ende des Jahres müssen sich alle Kollegen mit dem Rezertifizierungszeitraum 2009/10/11 rezertifizieren. Bitte überprüfen Sie Ihre Rezertifikationskarte auf die Dauer Ihrer Zulassung und senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen (weitere Informationen) an die untenstehende Adresse (Formulare).
Rezertifizierung nach langer Pause: Alle Nachweise über praktische und theoretische Arbeit müssen aufgearbeitet und eingesendet werden. Dies gilt für alle verpassten Zeiträume gleichermaßen. Wenn zum Beispiel die letzte Rezertifizierung bis 2003 gültig war, dann müssen die Jahre 2004 bis 2006 und 2007 bis 2009 nachgewiesen werden. Der dann gültige neue Rezertifizierungszeitraum gilt von 2010 bis 2012:

  1. Praktische Tätigkeit, mindestens 40 EKZ
  2. Fort- und Weiterbildung: Nachweise von letzter Zertifizierung bis 3 Jahre später und dann alle folgenden 3-Jahres-Intervalle (Tipps und Informationen). Um das Gleichbehandlungsprinzip gegenüber allen Kollegen und Kolleginnen, die sich stetig rezertifiziert haben, zu wahren, muss auch hier die gesamte Gebühr für die relevanten Zeiträume bezahlt werden (d. h. für alle offenen 3-Jahres-Intervalle bis 2010 jeweils 48,00 Euro).

Akademisches Komitee des EBCP

KARDIOTECHNIK Mai 2011

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